§ 1 Grundsätze
1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen.
2. Für den Verein gilt generell das Kostendeckungsprinzip im Rahmen des geplanten Haushaltes.
§ 2 Jahresabschluss
1. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden.
2. Der Jahresabschluss ist von den gewählten Kassenprüfern zu prüfen. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig und unangemeldet Prüfungen durchzuführen.
3. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung.
§ 3 Verwaltung der Finanzmittel
1. Alle Finanzgeschäfte werden über das Vereinskonto abgewickelt.
2. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse.
§ 4 Zahlungsverkehr
1. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über die Vereinskasse und vorwiegend bargeldlos abgewickelt.
2. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten.
3. bei Gesamtabrechnungen muss auf dem Deckblatt die Zahl der Unterbelege vermerkt werden.
4. Rechnungen sind dem Kassenwart unter Beachtung eventueller Skonto-Fristen rechtzeitig zur Begleichung einzureichen.
5. Wegen des Jahresabschlusses sind Barauslagen spätestens zum 23.12. des auslaufenden Jahres beim Kassenwart abzurechnen.
§ 5 Spenden
Der Verein ist berechtigt, Spenden direkt entgegenzunehmen und steuerbegünstigte Spendenbescheinigungen auszustellen.
§ 6 Inventar
1. Zur Erfassung des Inventars ist ein Inventar-Verzeichnis anzulegen.
2. Es sind alle Gegenstände ab einem Wert von 50,00 € aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
3. Die Inventarliste muss enthalten:
- Anschaffungsdatum
- Bezeichnung des Gegenstandes
- Anschaffungs- und Zeitwert
- Aufbewahrungsort
§ 7 Inkrafttreten
Diese Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 04.03.2002 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Döbeln, den 04.03.2002
DER VORSTAND
gez. Michel gez. Keilhauer